
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
Sie sind hier:
Schulgelder und Gebühren FMS
| Gebühren | |
| Einschreibung pro Lehrgang (einmalig) | CHF 200 |
| Abschlussprüfung | CHF 200 |
| Dienstleistungen (jährlich) | CHF 200 |
| Schulgelder | |
| Schulgeld für ausserkantonale Schülerinnen und Schüler | CHF 17'000 |
| (innerkantonale Schülerinnen und Schüler sind davon befreit) | |
| Freiwilliger Instrumentalunterricht (pro Semesterlektion) | CHF 725 |
| Freiwilliger Instrumentalunterricht für das zweite Kind auf Gesuch | CHF 520 |
| Vorbehalten bleiben Tarifanpassungen durch die Regierung | |
| Jährliche Kosten (Erfahrungswerte, Abrechnung über Klassenkasse) | |
| Bücher, Schreibmaterial, Kopien, Exkursionen, Sonderwochen, Theaterbesuche | CHF 1'500 |
| Skilager in der 1. + 2. Stufe (inkl. Skilift, dieser wird i.d.R. erst im Lager bezahlt) | CHF 400 |
| Diese Beträge werden über eine von der Klasse geführte Klassenkasse abgerechnet. | |
| Externe Diplomprüfungen | |
Pro Prüfung (z.B. First, Delf, SIZ) ist mit einer Prüfungsgebühr an den externen Anbieter von ca. CHF 300 bis 400 zu rechnen.
|
Schülerinnen und Schüler, deren Eltern im Kanton St. Gallen Steuerwohnsitz haben, können für die Dauer der Ausbildung staatliche Stipendien beantragen. Weitere Informationen zu Stipendien finden Sie hier.
Wohnsitz Liechtenstein
Für Schülerinnen und Schüler aus dem Fürstentum Liechtenstein besteht beim Schulgeld eine Sonderregelung.
Instrumentalunterricht
Für den freiwilligen Instrumentalunterricht wird eine Semestergebühr von CHF 725 erhoben. Den Schülerinnen und Schülern im Berufsfeld «Pädagogik» wird empfohlen, während den ersten zwei Semestern freiwillig Instrumentalunterricht zu belegen. Ab dem 3. Semester ist der Instrumentalunterricht im Berufsfeld «Pädagogik» gemäss Stundentafel obligatorisch und kostenlos.
